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Inhalt der Email zu Dokumentationszwecken:
Betreff: Fachärztliche Einwände und Gefahrenhinweise aus Sicht der Augenheilkunde zum geplante Beschluss eines Rückbaus der Gaslichtanlagen im innerstädtischen Bereich von Düsseldorf
Diese email geht Nachrichtlich an Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann MAGS NRW, Abteilung >Gesundheitsgefahren und Bevölkerungsschutz.
Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorfer,
Amt für Denkmalschutz und
den Stadtdirektor und die Stadtverwaltung der Stadt Düsseldorf.
Nachrichtlich auch an die Bezirksbürgermeister der Stadt Düsseldorf
und die Fraktionsvorsitzenden oder mindestens ein Ratsmitglied der CDU, der Grünen, der SPD, der FDP, der Partei der >Linken, der AfD sowie der freien Wähler Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Kellner,
sehr geehrte Mitglieder das Stadtrates der Stadt Düsseldorf,
sehr geehrte Damen und Herren,
mir wurde mitgeteilt, dass der Stadtrat heute in Düsseldorf vorhat parteiübergreifend zu beschliessen die seit 2018 >unter Denkmalschutz stehende Gasbeleuchtungstruktur der innerstädtischen Strassen und Gassen der Stadt >Düsseldorf – bis auf 200 Gaslaternen im Hofgarten – abzuschaffen und zurück zu bauen.
Aus medizinisch wissenschaftlicher Sicht eines Augenarztes ist dieses Ansinnen des Stadtrates der Stadt Düsseldorf zum Rückbau der Gasbeleuchtung im Stadtgebiet mit nicht unerheblichen Risiken und Gefahren für die Augengesundheit der Bevölkerung verbunden, da für den Wegfall der Gaslichtbeleuchtung im innerstädtischen Bereich eine Ersatzbeleuchtung neu installiert werden muss, deren artifizielle Lichtspektren mit Schwerpunkt im kurzwelligen Lichtspektrum mit hoher Wahrscheinlichkeit unter Berücksichtigung der bisherigen wissenschaftliche Literatur dazu, langfristig das Auftreten degenerativer Netzhauterkrankungen am menschlichen Sehorgan begünstigen oder bereits bestehende degenerative Erkrankungen in ihrem Verlauf beschleunigen dürfte und somit viele Bürger im Alter vorzeitig erblinden lassen wird, wenn die Gaslichtspektren bei der Straßenbeleuchtung aus dem Stadtgebiet entfernt werden und stattdessen potentiell retinotoxische Beleuchtungssysteme flächendeckend zum Einsatz kommen.
In aller Regel erfolgt der Ersatz der natürlichen Lichtspektren von Gaslaternen inzwischen auf Grund der Vorgaben zum Klimaschutz überwiegend in Form von LED basierten Strassenbeleuchtungssystemen, die in aller Regel der Laserschutzklasse 2 oder höher zugeordnet werden müssen und neben ihrem artifiziellen Lichtspektrum besonders im kurzwelligen Bereich zu entsprechender Strahlenbelastung des menschlichen Auges führen und dort, nachweislich laut der wissenschaftlichen Literatur, die seit mehr als 10 Jahren dazu veröffentlicht wird, in der Lage ist die menschliche Netzhaut zu schädigen und degenerative Veränderungen an der Retina des Augenhintergrundes zu induzieren. Aus diesem Grund wird von den Herstellern dieser Strassenbeleuchtungssysteme regelhaft immer darauf hingewiesen, dass ein direkter Blick in die Lichtquelle seitens des Menschen stets zu unterlassen ist, um nicht entsprechende Netzhautpathologien und Schädigungen der Netzhautmitte (Makula) des menschlichen Auges zu induzieren.
Beleuchtungssysteme der Laserschutzklasse 2 und höher sind aus augenärztlicher Sicht in vielerlei Hinsicht als problematisch einzustufen – zum einen konnte in Tierversuchen vor mehr als 10 Jahren bereits eine direkte retinotoxische Wirkung nachgewiesen werden, zum anderen ist davon auszugehen, dass auch die chronische Belastung der menschlichen Netzhaut beim skotopischen Nachtsehen mit regelhaft erweiterter Pupille zu einer überproportionalen und damit die Netzhaut des Menschen schädigenden Wirkung führt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zum vorzeitigen Funktionsverlust retinaler Strukturen im späteren Leben der Menschen führt. Dies gilt umso mehr, je kurzwelliger das eingesetzte Lichtspektrum des verwendeten Leuchtmittels ist – sprich je höher der Blauanteil der Lichtquelle ist. Grundsätzlich gilt für LED-Leuchtssysteme, dass diese mehr oder weniger bevorzugt in drei Frequenzbereichen des Lichtspektrums sichtbares Licht für das menschliche Auge emittieren. Ähnliches gilt auch für Quecksilber Dampfleuchten, die immer noch gerne ersatzweise als Straßenbeleuchtung zum Einsatz kommen.
Aus augenärztlicher Sicht sind beide Formen an Beleuchtungssysteme - LED und Quecksilber Dampflampen - für das menschliche Auge mit gesundheitlichen Risiken verbunden, die sowohl bei akuter Strahleneinwirkung, wie auch bei chronischer Exposition während des nächtlichen skotopischen Sehvorganges wiederholt über lange Zeiträume die sensiblen und vulnerablen Strukturen der menschlichen Netzhaut am Augenhintergrund unwiderbringlich schädigen und zerstören können und somit nicht nur das vorzeitige Auftreten einer altersbedingten Makuladegeneration (AMD) sondern konsekutiv mit zeitlicher Latenz auch zu einer höheren Prävalenz an Erblindungen innerhalb der Bevölkerung führen dürfte. Aus Sicht des vorbeugenden Gesundheitsschutzes für das menschliche Sehorgan sind daher die Pläne der Parteien und Mitglieder im Stadtrat zu verurteilen, da ein Rückbau der Gasbelichtung im Stadtgebiet unweigerlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit viele Jahre später zu einem Anstieg degenertiver Netzhauterkrankungen führen wird, bzw. im Stande ist die Progression von bereits bestehenden degenerativen Netzhauterkrankungen bei Bürgern zu beschleunigen.
Besonders problematisch ist meines Erachtens der Einsatz artifizieller Beleuchtungsmittel neuerer Bauart, wie sie LED oder auf Quecksilber Dampflampen für gewöhnlich darstellen. Die gilt besonders bei bereits vorgeschädigten Augen mit altersbedingter Makuladegeneration aber auch anderen heriditären Netzhauterkrankungen wie z.B. der Retinitis pigmentosa zu betrachten, da hier hinreichend wissenschaftlich belegt besonders das hohe Maß an Blaulichtbelastung die Progression der bereits erblich vorgeschädigten menschlichen Netzhaut beschleunigt.
Ohne weiter in die wissenschaftlichen Details der retinalen Pathologien des menschlichen Auges bei Einsatz von LED Leuchtsystemen, wie auch anderen artifiziellen Straßenbeleuchtungen weiter eingehen zu wollen, so ist aus augenärztlicher und retinologischer Sicht mit Blick auf die wissenschaftliche Literatur in den medizinischen Datenbanken der letzten beiden Jahrzehnte der Einsatz natürlicher Lichtspektren mit hohem Anteil an langwelligen und ins Rotspektrum reichenden Lichtanteilen, wie sie von Gaslaternen und auch der Sonneemittiert werden, aus medizinischer Sicht definitiv zu bevorzugen, ja sogar aus Sicht des Augenarztes anzuraten, so denn man bei bereits bestehenden Augenerkrankungen wie der AMD oder der Retinitis pigmentosa und ihrer Unterformen keine vorzeitige Verschlechterung durch Leuchtmittel der Laserschutzklasse 2 und höher zukünftig in Kauf nehmen will und ebenso einen Anstieg der Prävalenz von degenerativen Makulaerkrankungen und Netzhautschäden in den kommenden Jahren und Jahrzehnten verhindern will.
Ich fordere sie allle daher als Facharzt für Augenheilkunde hiermit im Sinne des Schutzes der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren für das menschliche Auge auf:
- den bereits beschlossenen Rückbau der 4000 Gaslaternen in Düsseldorf unverzüglich zu stoppen und rückgängig zu machen und bereits installierte Beleuchtungssysteme der Laserschutzklasse 2 und höher aus dem innerstädtischen Bereich zu entfernen und durch Leuchtmittel ohne retinotoxische Wirkung, beispielsweise mit Gaslaternen, zu ersetzen, welche sich an das natürliche Lichtspektrum des Sonnenlichtes anlehnen und eben keine netzhautschädigende Wirkungen an den sensiblen Strukturen des menschlichen Auges beim skotopischen Sehvorgang in der Nacht entfalten.
- heute zu beschliessen, die bereits bestehende Gasbeleuchtung in Düsseldorf aus medizinischen Gründen im Sinne des vorbeugenden Bevölkerungs- und Gesundheitsschutzes aus den vorgenannten Gründen zu erhalten und jeden Antrag zum Rückbau der Gasbelichtungsanlage im Straßenverkehr abzulehnen, da andernsfalls mit zeitlicher Latenz innerhalb der Bevölkerung in den kommenden Jahren und Jahrzehnten mit einer Zunahme von Makuladegenerationen, wie auch den damit verbundenen Erblindungen als Sekundärereignissen bei Teilen der Bürger zu rechnen ist.
Sollten sie diese von mir genannten zuvor retinotoxischen Wirkungen, welche durch den ersatzweisen Einsatz von artifiziellen Lichtspektren, wie den inzwischen häufig zum Einsatz kommenden Leuchtmitteln der Laserschutzklasse 2, heute bei ihrem Beschluss ignorieren und die bestehenden Gaslaternen im Stadtgebiet von Düsseldorf entfernen lassen, so behalte ich mir vor gegen alle an einem solchen Beschluss beteiligten Ratsmitglieder Strafanzeige wegen schwerer Körperverletung gemäß §226 StGB zu erstatten, da im Falle eines Rückbaues der Gaslaternen nolens volens nolens mit dem Einsatz von LED Beleuchtungssystemen zu rechnen ist, welche in der Folgezeit mit einer Latenz von Jahren nicht nur die Zahl der Erblindungen bei Düsseldorfer Bürgern und Bewohnern ansteigen lassen wird, sondern auch gleichzeitig zu einer Zunahme schwerer Sehbehinderungen nach meinem Dafürhalten bei Teilen der Bevölkerung zur Folge haben wird, weil eben die neuen Beleuchtungssysteme beim skotopischen nächtlichen Sehen wegen ihrer Lichtspektren geeignet im sind im besonderen Maße das menschliche Auge dauerhaft zu schädigen – insbesondere auch bei chronischer Exposition und den nächtlich stets weiten Pupillen des Menschen.
Ich habe sie hiermit über die Risiken und Gesundheitsgefahren für die Augengesundheit der Bürger informiert und in Kenntnis gesetzt, welche im Falle einer Abschaffung der Gasbeleuchtung in Düsseldorf zwangsläufig in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zu erwarten ist.
Wegen der Gesundheitsrisiken durch die neuen Beleuchtungssystem fordere ich sie als Facharzt für Augenheilkunde hiermit auf, die Gasbeleuchtung in Düsseldorf vollständig zu erhalten und den bereits laufenden Rückbau der Gaslaternen unverzüglich aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes dauerhaft zu stoppen, sowie auf den Einsatz von Straßenbeleuchtungssystemen auf LED Basis im Stadtgebiet generell vollständig zu verzichten und an Beleuchtungssystemen mit natürlichen Lichtspektren festzuhalten, so wie sie bei den bisherigen Gasleuchtmitteln stets zu finden sind. Alles andere erscheint mir aus augenärztlicher Sicht ein verantwortungsloser Umgang mit der Gesundheit des menschlichen Sehorgans zu sein und stellt nach meinem dafürhalten aus medizinischer Sicht eine schwere Körperverletzung im Hinblick auf die Augengesundheit dar.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibt mit freundlichen Grüßen,
Bürger aus Düsseldorf
Facharzt für Augenheilkunde
Gaslaterne 9850
XXXXX Düsseldorf
Email: [email protected]
Mobil: xxxxxxx
(Adressdaten geändert, da nicht öffentlich)
Hinweis:
Diese Mitteilung und der damit verbundene Gefahrenhinweis an den Oberbürgermeister, den Stadtrat, die Bezirksbürgermeister, die oben genannten Parteimitglieder des Düsseldorfer Stadtrates wurde zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Gesundheit in der Blockchain mit entsprechenden Zeitstempel heute Nacht dokumentiert
